Pflege­beratung

Pflegeberatung nach SGB XI

Unabhängige Beratung für gesetzlich und privat Versicherte in der häuslichen Umgebung. Sie bietet weit mehr als allgemeine Infos – sie bietet Lösungen in Ihrer individuellen Situation.

 

Pflegebedürftigkeit ist ein tiefer Einschnitt im Leben. Manchmal schleicht sie sich unbemerkt in unseren gewohnten Alltag, manchmal trifft sie uns völlig unerwartet.

 

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, werden Familien vor ganz neuen Herausforderungen gestellt. Die richtigen Entscheidungen trifft man nur, wenn man gut beraten ist.

 

Nicht selten pflegen Menschen ihre Angehörigen bis an die Grenze ihrer körperlichen, psychischen und finanziellen Belastbarkeit, oder gar darüber hinaus. Für die Pflege vernachlässigen sie ihre eigene Gesundheit. Hilfe anzufordern, ist leider für viele noch ein Zeichen für Schwäche.

 

Um so wichtiger ist es, sich selbst zu schützen und zu entlasten und die zustehenden Leistungen der Pflegekasse auch in Anspruch zu nehmen, denn nur wer gesund ist, kann auch pflegen.

 

Ziel meiner Beratung ist es, die Individualität und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu unterstützen, damit sie möglichst lange in ihrem vertrauten Zuhause leben können und Angehörige zu entlasten.

 

Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf.

Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI (kostenlos)

Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind für Pflegebedürftige die ausschließlich Pflegegeld erhalten, in folgenden Pflegegraden verpflichtend:

Pflegegrad 2 und 3 = halbjährlich

Pflegegrad 4 und 5 = vierteljährlich

Kommen die Betroffenen dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.

 

Pflegegrad 1 = Pflegebedürftige haben das Recht, halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen, verpflichtet sind sie aber nicht. Gleiches gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) oder auch Kombinationsleistungen (§38 SGB XI) beziehen.

 

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Sie ist an den jeweiligen individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfen auszurichten. Zudem kann die Pflegeberatung nach §40 Absatz 6 SGB XI Hilfsmittel empfehlen.

Pflegeberatung nach §7a SGB XI (Gesetzlicher Anspruch)

Individuelle Beratung und umfassende Unterstützung notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen. Erstellen eines Versorgungsplans: Zusammenstellung und Sicherung von passgenauen gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen Leistungen in Geld- und Sachform.

 

Die Beratung findet immer in ihrer Häuslichkeit statt. Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung oder auf Honorarbasis, sprechen Sie mich gerne an.